Bedauerliche Entscheidung
63/2024
In der juristischen Auseinandersetzung um Ferienwohnungen in der Lübecker Altstadt hat die Stadtverwaltung den Kürzeren gezogen. Sie hatte Wohnungseigentümern im Jahr 2019 die Vermietung als Ferienwohnung untersagt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts zugunsten eines Vermieters aus dem Mai sei jetzt rechtskräftig geworden, da die Stadt keine Rechtsmittel eingelegt habe, berichteten die „Lübecker Nachrichten“.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Entscheidungen unabhängiger Gerichte sind zu akzeptieren. Allerdings ist es aus Sicht der sozialen Vermieter bedauerlich, dass durch das Urteil die Entwicklung verfestigt wird, wonach gerade kleine Wohnungen und insbesondere die Ganghäuser in der Lübecker Altstadt dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen werden. Der Bedarf an derartigen bezahlbaren Wohnungen ist groß und muss nun durch die Errichtung teurer Wohngebäude an anderer Stelle befriedigt werden.
Lübeck ist ein attraktives Reiseziel von Menschen aus aller Welt. Das ist gut so. Wir erleben aber gerade in anderen touristischen Zentren - an der norddeutschen Ost- und Nordseeküste, aber auch in Südeuropa -, dass alles seine Grenzen hat. Wenn die Unterbringung von Touristen dazu führt, dass Einheimische mit begrenztem Einkommen kaum mehr eine bezahlbare Wohnung finden, dann ist diese Grenze überschritten. Dass hier die Behörden eingreifen, ist richtig.
Im konkreten Fall in Lübeck mag ein ‚Bestandsschutz‘ gerechtfertigt sein. Zugleich sollte die Gerichtsentscheidung aber die zuständigen Behörden sensibilisieren, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine Zweckentfremdung von bezahlbarem Wohnraum verhindern.“
09/07/2024
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de