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Der Weg für Mieterstrom ist frei

VNW-Direktor Andreas Breitner begrüßt die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Davon werden Mieterinnen und Mieter sowie die Umwelt profitieren.

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Berlin/Hamburg. Der Bundestag hat heute eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Ein wichtiger Punkt der Reform besteht darin, dass auch bei der Erzeugung von sogenanntem Mieterstrom die Befreiung von der Gewerbesteuer für Vermietungserträge erhalten bleibt.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

„Endlich ist der Weg für einen Ausbau von Mieterstrommodellen frei. Die am Gemeinwohl orientierten Vermieter haben seit vielen Jahren dafür gekämpft, weil ihnen dadurch die Möglichkeit gegeben wird, Strom regenerativ zu erzeugen und zu günstigen Konditionen an ihre Mieterinnen und Mieter direkt weiterzugeben. Von der Reform werden also sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Umwelt profitieren.

Mieterstrommodelle funktionieren am ehesten, wenn sie dezentral umgesetzt werden. Sie kombinieren erneuerbare Energiequellen (z.B. Photovoltaikanlagen) mit einer effizienten Stromproduktion (z.B. durch Blockheizkraftwerke). Zudem lösen sie Innovationen aus und stärken den Anteil von Solarenergie. Außerdem ist Mieterstrom um zehn Prozent günstiger als der örtliche Grundversorgertarif.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 392 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de