Guter Schutz vor Verdrängung
Soziale Vermieter begrüßen Verlängerung der Umwandlungsverordnung in Hamburg.
93/2024
In Hamburg sind Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung zum Schutz der dort wohnenden Mieterinnen und Mieter auch in den kommenden Jahren genehmigungspflichtig. Der Senat hat an diesem Dienstag die Umwandlungsverordnung für weitere fünf Jahre bis Ende 2029 beschlossen.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„So geht sozial verantwortliche Wohnungspolitik! Die Verlängerung der Umwandlungsverordnung schützt nicht nur Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung, sondern stärkt auch jene Vermieter, für die eine Wohnung kein Spekulationsobjekt ist. Anders als die Mietpreisbremse oder das Einfrieren von Mieten helfen derartigen Vorschriften, die Situation auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zu entspannen.
Allerdings müssen auch künftig in Gebieten mit einer soziale Erhaltungsverordnung sinnvolle Modernisierungen in Bestandsgebäuden oder deren Ersatz möglich sein. So wurden schon der Einbau einer elektronischen Gegensprechanlage oder die Vergrößerung der Balkonfläche mit dem Hinweis auf den Milieuschutz verweigert.
Angesichts der Herausforderungen der Energiewende sind auch enorme energetische Sanierungen und Modernisierungen notwendig. Ach hier brauchen die gemeinwohlorientierten Vermieter mehr 'Beinfreiheit'."
09/10/2024
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de