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Keine einseitigen Verschärfungen

86/2023

In Hamburg dürften die Mieten für Wohnungen weiterhin innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Zudem darf Mieterinnen und Mietern von Eigentumswohnungen nach Umwandlung und Verkauf weiter frühestens nach zehn Jahren etwa wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Der Senat beschloss am Dienstag die Verlängerung von Kappungsgrenzen- und Kündigungsschutzfristverordnung.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die jüngst vorgestellte größte und repräsentativste Hamburger Mietenstudie hatte den Nachweis geführt, dass Hamburgs Wohnungsmarkt viel besser ist als sein Ruf. Insofern ist es konsequent und richtig, dass die Balance zwischen Vermietern und Mietern gewahrt bleibt und es nicht zu einseitigen Verschärfungen kommt. Jede Verschärfung des Mieterschutzes schafft keine neue Wohnung und erschwert das Vermietungsgeschäft. 

Die Lasten, die auf Vermieterinnen und Vermieter zu kommen sind enorm. Die erforderlichen und gesetzlich gebotenen Investitionen in die energetische Ertüchtigung des Hamburger Wohnungsbestandes werden über steigende Mieteinnahmen refinanziert werden müssen. Wie auch sonst? Insofern sollte der Senat den Hamburger Mieterinnen und Mietern reinen Wein einschenken: Ja, wir versuchen Euch mit Kappungsgrenzen & Co. zu schützen, aber die Mieten werden trotzdem steigen müssen."

08/08/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 415 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de