Keine Kürzung bei Städtebauförderung
Die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein haben mehr finanzielle Unterstützung und eine Absage an Haushaltskonsolidierungen auf Kosten der Kommunen gefordert. Angesichts der finanziellen Situation befürchteten die Kommunen, dass die Mittel nicht für ihre gesetzlichen Aufgaben ausreichen könnten. Das Land sei daher in der Pflicht, seinen Teil als Garant für die Finanzausstattung zu leisten, sagte Anna-Katharina Schättiger, Vorsitzende des Städtetages, am Mittwoch. Die schwarz-grüne Landesregierung will im Haushalt für 2025 Einsparungen in Höhe von 200 Millionen Euro vornehmen. Gespart werden soll auch bei der Städtebauförderung.
87/2024
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Intakte Innenstädte und funktionierende Wohnquartiere sind für Schleswig-Holstein unverzichtbar. Wenn die Landesregierung hier spart, dann legt sie die Axt an den Zusammenhalt in unserem Land.
Das Land muss angesichts der schwierigen Haushaltssituation sparen - das erkennen wir an. Um so wichtiger ist es jedoch, dass beim Sparen die richtigen Prioritäten gesetzt werden. Wer bei der Städtebauförderung kürzt, schädigt die Kommunen über vielen Jahre hinaus.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 im Rahmen der Städtebauförderung von Bund, Land und Kommunen rund 66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr sollen es rund 57 Millionen Euro sein, im kommenden Jahr rund 46 Millionen, 2026 rund 30 Millionen und 2027 16,6 Millionen Euro. Der Anteil des Landes sinkt von 19,1 Millionen Euro in diesem Jahr auf 7,7 Millionen Euro im Jahr 2027.**
Das ist ein deutlicher Rückgang. Ich fürchte, dass die Kommunen an erster Stelle bei den freiwilligen sozialen Leistungen kürzen werden. Allerdings dürften auch Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, beim Glasfaser- und beim Straßenbau auf der Sparliste stehen.
So sind im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis zum Jahr 2028 Kürzungen in Höhe von 19 Millionen Euro vorgesehen. Die Reduzierung der Förderung beim Straßenbau wird im kommenden Jahr rund fünf Millionen Euro umfassen. Weniger Landesgeld ist auch bei Projekten des Radverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen.
Vor allem die Kürzung der Städebauförderung darf nicht ohne seine Auswirkungen für den sozialen Wohnungsbau betrachtet werden. Zwar gibt es offenbar Pläne, die Wohnungsbauförderung auszuweiten. Wenn am Ende aber ein Nullsummenspiel herauskommt, läuft Schleswig-Holstein Gefahr, dass in wirtschaftlich prosperierenden Regionen der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zunehmen wird.
Genossenschaftliche und öffentliche Wohnungsunternehmen haben aktuell mit hohen Kostensteigerungen zu kämpfen. Sie werden daher nicht einspringen können.“
**Die Zahlen basieren auf einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz vom 3. Juli 2024. (Drucksache 20/2261)
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de