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"Klimaschutz ja – Gesetze beachten!“

VNW-Direktor Andreas Breitner:

1. Umweltministerium sollte auch darauf hinweisen, dass bei der Installation gesetzliche Vorgaben beachtet werden müssen.
2. Wohnungen von Nachbarn dürfen nicht beeinträchtigt werden.
3. Frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

98/2023

Für sogenannte Balkonkraftwerke und Ladesäulen steht in Schleswig-Holstein noch Fördergeld bereit. Lediglich für Batteriespeicher sei die Fördermenge mit 350 Anträgen bereits ausgeschöpft, teilte das Umweltministerium am Montag. Bislang wurden den Angaben zufolge 3120 Anträge gestellt auf Fördergeld von bis zu 200 Euro für Photovoltaik-Anlagen für den Balkon. Von Dienstag an seien für ‚Balkonkraftwerke‘ weitere Anträge möglich. Insgesamt will die Landesregierung 10.000 Anträge bewilligen. Für Ladesäulen für Mehrfamilienhäuser und nicht-fossile Heizsysteme stehe ebenfalls noch Landesgeld bereit. Bislang gab es den Angaben zufolge 60 Anträge für Säulen. Diese fördert das Land mit bis zu 500 Euro.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter sind sich mit der Landesregierung einig, dass alles für den Klimaschutz getan werden muss. Dazu gehören sogenannte Balkonkraftwerke und Ladesäule für Mehrfamilienhäuser.

Allerdings wäre es gut, wenn das Umweltministerium nicht nur die eigenen Fördermittel ‚bewirbt‘, sondern auch darauf hinweist, dass Mieterinnen und Mieter gesetzlich vorgeschriebene Regelungen beachten müssen. 

Ansonsten sind die Enttäuschung und Verärgerung groß, wenn Gesetze die Installation von derartigen Anlagen verhindern und die Menschen auf finanziellen Aufwendungen sitzen bleiben.

Gesetze machen klare Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben schreiben beispielsweise fest – und so ist es im Mietvertrag üblicherweise vereinbart -, dass eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf.

Die Installation einer Photovoltaikanlage – ähnliches gilt auch für eine Ladesäule im Bereich eines Mehrfamilienhauses - ist eine bauliche Veränderung. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieterin bzw. des Mieters zustimmt oder nicht.

Gerade soziale Vermieter prüfen sehr genau und unternehmen alles, die Installation derartiger Anlagen zu ermöglichen. Wenn aber die Gegebenheiten vor Ort – das können städtebauliche Vorschriften sein – dagegen sprechen, bleibt dem Vermieter keine andere Wahl: Das Unternehmen muss eine Genehmigung verweigern, wenn es nicht selbst Gesetze brechen will.

Unsachgemäße Installation kann erhebliche Folgekosten verursachen

Es ist verständlich, dass angesichts der Energiekrise Menschen vermehrt die ‚Produktion von Solarenergie‘ oder das Laden des privaten E-Autos in die eigene Hand nehmen wollen. Die Installation derartiger Anlagen mag einfach sein, die Auswirkungen sind es jedoch nicht. 

Besonders problematisch wird es, wenn bei der Anbringung der Installation der Anlagen beispielsweise Fassade des Gebäudes oder das Fundament beschädigt werden. Dadurch können erhebliche Rückbaukostgen entstehen, die der Bewohner zu tragen hat und die weit über der staatlichen Förderung liegen.

Zudem können sich Nachbarn gestört fühlen. Auch Veränderungen am Erscheinungsbild eines Wohngebäudes bedürfen üblicherweise der Genehmigung des Vermieters.

Die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen raten daher ihren Mieterinnen und Mietern, frühzeitig - am besten noch vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks oder einer Ladesäule - Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Dann können frühzeitig Probleme aus dem Weg geschafft werden.“

04/09/2023 

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 418 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de