Krisenstimmung in der Baubranche
Die Bauunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Abwärtsspirale bei Bauprojekten, vor allem beim Wohnungsbau, beklagt. „Wenn ich die aktuellen Eingangszahlen sehe, steht uns das schlimme Ende noch bevor», sagte Landesverbandspräsident Thomas Maync am Donnerstag in Schwerin. Für dieses Jahr zeichne sich eine weiter sinkende Investitionsbereitschaft in allen Baubereichen ab, vor allem aber im Wohnungsbau. „Die Baugenehmigungen gingen um 36 Prozent zurück. Das ist erschütternd“, sagte Maync.
31/2024
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Das Land hat nach eigenen Angaben seine Förderung im sozialen Wohnungsbau um 22 Prozent erhöht. Das ist gut, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die sozialen Vermieter sind mit gestiegenen Baupreisen, hohen Zinsen und überbordender Bürokratie konfrontiert. Hinzu kommen maximale Klimaschutzanforderungen, Mietpreis- und Kappungsgrenzen.
Als Folge wächst die Zurückhaltung, in den Neubau zu investieren. Die Unternehmen halten ihr Geld zusammen und konzentrieren sich vermehrt auf die Sanierung ihrer bestehenden Wohngebäude. Das ist teuer und aufwändig genug.
Hohe Investitionen in die energetische Sanierung notwendig
In Mecklenburg-Vorpommern werden Investitionen in Höhe von rund 40 Milliarden Euro notwendig sein, um alle 931.000 Wohngebäude bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Die Zahlen sind gigantisch und stehen wie ein unüberwindbares Hindernis vor unseren Mitgliedsunternehmen. Eine hohe Wand. Wo soll nur das Geld dafür herkommen? Von den Mieterinnen und Mietern? Wohl kaum.
Von den Vermietern? Auch nicht. Wenn das bezahlbare Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern gesichert werden soll, bedarf es eines gigantischen und lang angelegten Förderprogramms. Angesichts dieser Zahlen ist es an der Zeit, der Politik des ‚immer mehr und ‚immer früher‘ in den Arm zu fallen und im Umgang mit den Herausforderungen des Klimaschutzes (mehr) Pragmatismus und (politische) Vernunft zu fordern.
„Bezahlbares-Wohnen-Vorbehalt“ ist notwendig
Als ersten Schritt benötigen wir einen „Bezahlbares-Wohnen-Vorbehalt“ bei der Klimaschutzgesetzgebung. Jedes Gesetz, das Klimaschutzauflagen für die Wohnungswirtschaft beinhaltet, muss zwingend vor Verabschiedung auf seine Auswirkungen auf das bezahlbare Wohnen geprüft werden.
Es geht nicht darum, bezahlbares Wohnen gegen Klimaschutz auszuspielen. Allerdings sind die Klimaschutzziele nur erreichbar, wenn sie von einer Mehrheit der Menschen unterstützt werden. Bedroht die Umsetzung von Klimaschutzvorgaben das bezahlbare Wohnen, strapaziert das massiv die Akzeptanz von Klimaschutz.“
04/04/2024
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 442 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de