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Räumungsprozesse dauern zu lange

1. VNW-Direktor Andreas Breitner schreibt Brief an Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina.
2. Selbst in einfachen Fällen vergeht mehr als ein halbes Jahr bis zu einem Urteil.
3. Hamburg verstößt damit gegen gesetzliche Vorgabe, die eine beschleunigte Bearbeitung von Räumungssachen vorgebe.
4. Grund für die Verzögerungen ist ein erheblicher Personalmangel bei der Justiz.

117/2023

Hamburg. Die sozialen Vermieter der Hansestadt haben überlange Verfahrensdauern bei Räumungsprozessen in Mietsachen beklagt und Justizsenatorin Anna Gallina aufgefordert, umgehend für ausreichend Personal zu sorgen.

„Ich wende mich an Sie, weil der Personalmangel in der Hamburger Justiz – sowohl in der Richterschaft als auch bei den Geschäftsstellenbeamtinnen bzw. Geschäftsstellenbeamten – Ausmaße angenommen hat, die unseres Erachtens zu nicht mehr tragbaren Verzögerungen bei den mietrechtlichen Räumungsklagen führen“, heißt es in einem an die Senatorin gerichteten Schreiben von Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

Massiver Zeitverzug von bis zu zwölf Monaten

VNW-Unternehmen würde vermehrt berichten, „dass von der Einreichung der Räumungsklage gegenüber dem Mieter bis hin zum Urteil (Titel) selbst in einfach gelagerten Fällen wie massivem Zahlungsverzug des Mieters oftmals sechs bis zwölf Monate vergehen“. In dieser Zeit zahle der beklagte Mieter, der seine Wohnung ohnehin verlieren werde, erfahrungsgemäß keine Miete mehr.

„Zu den kündigungsbegründenden Mietrückständen treten dann somit noch weitere Mietrückstände bis hin zu einer Jahresmiete hinzu“, heißt es in dem Schreiben des VNW-Direktors. Zwar könne der Vermieter diese ebenfalls gerichtlich gegenüber dem Mieter geltend machen. Das bringe in der Praxis oftmals nichts.

„Im Ergebnis zahlt der Vermieter somit die ‚Zeche‘ dafür, dass die Gerichtsverfahren viel zu lange andauern“, schreibt VNW-Direktor Andreas Breitner. Die Leidtragenden seien andere Mieterinnen und Mieter sowie Genossenschaftsmitglieder, die diese Mehrkosten über ihre Miete mitzutragen hätten. „Es ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, hier für Abhilfe zu sorgen“, erklärt VNW-Direktor Andreas Breitner.

Beschleunigte Bearbeitung von Räumungssachen gesetzlich vorgegeben

Der Verbandsdirektor verweist in seinem Schreiben auf den Paragraphen 272 Absatz 4 der Zivilprozessordnung, in dem eine „vorrangige und beschleunigte Bearbeitung von Räumungssachen“ vorgegeben werde. „Es gehört zu den staatlichen Aufgaben, die Justiz als dritte Gewalt im Staat mit den erforderlichen sachlichen und personellen Mitteln auszustatten, damit diese ihre ihr zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen kann.“

Die überlangen Verfahrensdauern in Mietsachen zeigten auf, dass die personellen Ressourcen nicht ausreichten, um die gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, heißt es in dem Schreiben weiter. VNW-Direktor Andreas Breitner bittet deshalb die Justizsenatorin „eindringlich darum, hier mit allen notwendigen Mitteln Abhilfe zu schaffen“. Die Lösung könne nur in der umfassenden Neueinstellung von Richterinnen und Richtern sowie Geschäftsstellenbeamtinnen und Geschäftsstellenbeamten auf breiter Ebene liegen, schreibt VNW-Direktor Andreas Breitner.

05/12/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 430 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 740.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

Sehr geehrte Dam