Rechtsgutachten zu DDR-Altschulden
1. VNW-Direktor Andreas Breitner übergibt Gutachten an Schweriner Wohnungsbauminister Christian Pegel.
2. Übernahme von DDR-Atschulden verstößt nicht gegen das Beihilferecht der EU. Auch Genossenschaften können entlastet werden.
3. Sinnvoll wäre eine Bundesratsinitiative aller ostdeutscher Bundesländer, mit dem Ziel, dass der Bund die DDR-Altschulden übernimmt.
4. DDR-Altschulden schwächen Investitionsfähigkeit der sozialen Vermieter.
77/2023
Schwerin. Bundesländer und Bund können die DDR-Altschulden aller ostdeutschen Wohnungsunternehmen übernehmen. Es gibt keine rechtlichen Hindernisse, so dass auch Wohnungsbaugenossenschaften durch derartige staatliche Hilfen entlastet werden können.
Das sind die Kernaussagen eines Rechtsgutachtens, das Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Mittwoch im Schweriner Innenministerium an Mecklenburg-Vorpommerns Wohnungsbauminister Christian Pegel übergab.
„Es gibt also keine rechtlichen Hindernisse“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner und fügte hinzu: „Vor allem stehen der Übernahme jeglicher DDR-Altschulden keine beihilferechtlichen Vorgaben der EU im Wege.“
Der VNW-Direktor regte in Schwerin eine Initiative der ostdeutschen Bundesländer an, über den Bundesrat eine vom Bund getragene Lösung anzustoßen. „Letztlich haben die sozialen Vermieter in allen fünf ostdeutschen Bundesländern das gleiche Problem und der Bund steht in der historischen Pflicht, dieses zu lösen.“
Zum Hintergrund
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurden den ostdeutschen Wohnungsunternehmen sogenannte DDR-Altschulden aufgebürdet. Diese Schulden waren zu DDR-Zeiten von den Städten, Kreisen und Bezirken auch für den Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten aufgenommen worden. Ein Teil dieser Verbindlichkeiten wurde den Unternehmen in den 90er Jahren zwar erlassen. Allerdings haben allein die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften noch immer rund 155 Millionen Euro an derartigen Verbindlichkeiten in ihren Büchern stehen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich inzwischen bereit erklärt, die DDR-Altschulden der kommunalen Wohnungsunternehmen zu übernehmen. Eine vergleichbare Regelung für die Genossenschaften wird vom Land allerdings mit Verweis auf mögliche rechtliche Hindernisse abgelehnt.
„Die sozialen Vermieter erkennen an, dass Mecklenburg-Vorpommerns als einziges ostdeutsches Bundesland sich dieses Problems angenommen hat“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Die rechtlichen Bedenken werden jetzt durch das Gutachten ausgeräumt.“
Der VNW-Direktor sieht den Bund in der Pflicht, die ungerechtfertigten finanziellen Belastungen der Wohnungsgenossenschaften zu beseitigen. „Bundespolitiker betonen stets, wie wichtig ihnen das bezahlbare Wohnen ist. Bei den DDR-Altschulden haben sie die Möglichkeit, rasch und effizient etwas zu tun.“
Vergleichbare Interessenlagen
Das Gutachten wurde von der renommierten Potsdamer Anwaltskanzlei Dombert erstellt und betrachtet die aktuelle Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Die Experten verweisen auf die vergleichbaren Interessenlagen von kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Das bedeute, dass Letzere ebenfalls in den Genuss einer Altschuldenhilfe kommen könnten.
Hinzu komme, dass die bisherige Altschuldenhilfe einer sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung diene. „Genossenschaften verkaufen ihren Wohnungen nicht sondern, bewirtschaften diese über Jahrzehnte und vermieten sie zu bezahlbaren Nutzungsgebühren“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Das macht sie zu am Gemeinwohl orientierte Vermieter, die angesichts der Herausforderungen der Wohnungswirtschaft vom Staat nicht belastet, sondern entlastet werden sollten.“
Bis zu einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
Den VNW-Genossenschaften fehlten wegen der DDR-Altschulden im Durchschnitt bis zu einem Euro pro Quadratmeter, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. „Dieses Geld können sie nicht in die Sanierung und die Modernisierung ihrer Wohnungsbestände investieren. Vor allem kleinere Genossenschaften und jene im ländlichen Raum, der von Abwanderung besonders betroffen ist, leiden darunter. In einigen Fällen muss noch für Wohngebäude gezahlt werden, die längst abgerissen wurden.“
05/07/2023
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 413 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de