Richtige Prioritäten setzen
69/2024
Der schleswig-Holsteinische Landtag debattiert am Mittwoch über die von CDU und Grünen geplante Kürzung der Städtebauförderung des Landes.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Das Land muss angesichts der schwierigen Haushaltssituation sparen - das erkennen wir an. Um so wichtiger ist es, dass beim Sparen die richtigen Prioritäten gesetzt werden. Wer bei der Städtebauförderung kürzt, gefährdet Investitionen und gemeinwohlorientierte Infrastruktur in den Kommunen.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 im Rahmen der Städtebauförderung von Bund, Land und Kommunen rund 66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr sollen es rund 57 Millionen Euro sein, im kommenden Jahr rund 46 Millionen, 2026 rund 30 Millionen und 2027 16,6 Millionen Euro.
Landesanteil sinkt auf 7,7 Millionen Euro
Der Anteil des Landes an der Städtebauförderung sinkt von 19,1 Millionen Euro in diesem Jahr auf 7,7 Millionen Euro im Jahr 2027.
Das ist ein deutlicher Rückgang. Ich fürchte, dass die Kommunen an erster Stelle bei den freiwilligen sozialen Leistungen kürzen werden. Allerdings dürften auch Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, beim Glasfaser- und beim Straßenbau auf der Sparliste stehen.
So sind im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis zum Jahr 2028 Kürzungen in Höhe von 19 Millionen Euro vorgesehen. Die Reduzierung der Förderung beim Straßenbau wird im kommenden Jahr rund fünf Millionen Euro umfassen. Weniger Landesgeld ist auch bei Projekten des Radverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen.
Beim Glasfaserausbau sind Mittel Ende 2024 erschöpft
Beim Glasfaserausbau werden die Mittel voraussichtlich Ende dieses Jahres erschöpft sein. Bereits jetzt werden die Projekte entsprechend einer Prioritätenlisten umgesetzt. Ob es zusätzliche Fördermittel für den Breitbandausbau geben wird, wird derzeit geprüft.
Das sind alles keine guten Nachrichten und werden die Haushalte der Kommunen weiter in Bedrängnis bringen.
Sorge vor Gebührenerhöhungen
Vor allem die Kürzung der Städtebauförderung darf nicht ohne den De-Facto-Förderstopp für den sozialen Wohnungsbau betrachtet werden. Damit läuft Schleswig-Holstein Gefahr, dass in wirtschaftlich prosperierenden Regionen der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zunehmen und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft wird. Da genossenschaftliche und öffentliche Wohnungsunternehmen aktuell mit hohen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, werden die nicht einspringen können.
Ich fürchte, dass die Kommunen ihre Gebühren erhöhen müssen und damit die Schwächsten der Schwachen besonders treffen werden. Die hohe Inflation der vergangenen Jahre haben bereits zu einem merklichen Rückgang dessen geführt, was die Menschen im Monat netto zur Verfügung haben. Menschen mit geringem Haushaltseinkommen leiden unter der Inflation besonders. Höhere kommunale Gebühren werden den Druck auf sie erhöhen.“
*Die Zahlen basieren auf einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz vom 3. Juli 2024. (Drucksache 20/2261)
17/07/2024
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de