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Sonderregelungen mehr nutzen

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat Kommunen ermuntert, Grundstücke häufiger an Anwohner statt an Zuzügler zu vergeben. Gemeinden hätten schon jetzt verschiedene Instrumente an der Hand, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sagte sie. Der Bund habe sich bei der EU für solche Sonderregeln eingesetzt. Bislang würden diese aber nur selten genutzt.

77/2024

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Vor allem in den norddeutschen Urlaubsregionen sollten die Kommunen die von der EU akzeptierten Sonderregeln nutzen und dabei zugleich an die am Gemeinwohl orientierten Vermieter denken.

In sogenannten Milieuschutzgebieten könnte bezahlbarer Wohnraum in nennenswertem Umfang geschaffen werden. Wir wissen, dass für viele Orte an den Küsten von Ost- und Nordsee, auf den Inseln, aber auch in Städten wie Lübeck, Rostock und Kiel die Einnahmen aus dem Tourismus überlebenswichtig sind. Das gilt es immer zu berücksichtigen. Allerdings klagen Menschen mit geringem Einkommen verstärkt, dass sie in den ‚Hotspots‘ keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden.

‚Verbieten‘ allein reicht allerdings nicht aus. Daher sollte die Umsetzung entsprechender Verordnungen von den Kommunen durch das Anlegen eines Bodenkatasters und einer Neubaustrategie ergänzt werden. Kommunen, die bezahlbare Grundstücke bieten, können auch damit rechnen, dass auf diesen bezahlbarer Wohnraum errichtet wird.“

06/08/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de