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Soziale Vermieter zu Leerstandsstrategie

7/2025

Das Bundesbauministerium hat am Dienstag in Berlin eine „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“ vorgestellt.

Berlin/Schwerin. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft Norddeutschlands begrüßt, dass der Bund sich dem Thema Wohnungsleerstand grundsätzlich verstärkt annehmen will. Die Inhalte der vorgelegten Strategie seien aber angesichts der Dimension der Leerstandsproblematik gerade in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichend, heißt es in einer Stellungnahmen zur Strategie.

„Aktuell kann die vorgelegte Handlungsstrategie leider nur als enttäuschend bezeichnet werden, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. "Angesichts der Missstände muss die Strategie nachgebessert werden. Und zwar künftig in enger Zusammenarbeit mit den sozial orientierten Wohnungsunternehmen, die vor Ort die Hauptbetroffenen sind und die Probleme sowie notwendige Lösungen am besten kennen.“

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), würdigt, dass die Bundesregierung das Problem der DDR-Altschulden auf die Tagesordnung gehoben habe. „Diese Schulden waren zu DDR-Zeiten von den Städten, Kreisen und Bezirken auch für den Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten aufgenommen worden und wurden im Zuge der deutschen Wiedervereinigung den sozialen Vermietern aufgebürdet.“

Im Rahmen des Altschuldenhilfe-Gesetzes und der Städtebauförderung sowie durch die in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurden Entlastungen in Höhe von 340 Millionen Euro beschlossen worden.

„Damit werde jährlich ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der sozialen Vermieter geleistet, so Axel Gedaschko. „Allerdings hat bislang lediglich Mecklenburg-Vorpommern einen kommunalen Entschuldungsfonds aufgelegt. Hier müssen die anderen ostdeutschen Länder nachziehen.“

VNW-Direktor Andreas Breitner: Genossenschaften nicht vergessen

VNW-Direktor Andreas Breitner verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Wohnungsbaugenossenschaften. „Die Schweriner Landesregierung hat mit ihrer Regelung eine Blaupause für andere Bundesländer gefertigt. Das hilft den kommunalen Wohnungsunternehmen ungemein. Das ist gut so.“

Aber nun müsse ein zweiter Schritt erfolgen, denn die Wohnungsbaugenossenschaften seien bislang außen vor. „Sie profitieren von der Unterstützung des Bundes nicht, sind aber wie die kommunalen Gesellschaften massiv von DDR-Altschulden betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern lasten derzeit noch Altschulden von Höhe von rund 110 Millionen Euro auf den Schultern der Genossenschaften.“

Das sei zutiefst ungerecht, so Andreas Breitner weiter. „Die Genossenschaften sorgen ebenfalls für niedrige Mieten und damit den sozialen Frieden in unserem Land. Sie sind oftmals ein stabiler wirtschaftlicher Anker und wichtiger Geschäftspartner der Handwerker vor Ort. Genauso unfair ist es, dass Mitglieder von Genossenschaften die DDR-Altlast tragen müssen, Mieter kommunaler Unternehmen jedoch nicht.“

Die Brisanz der DDR-Altschulden ergibt sich aus den Herausforderungen, vor denen Wohnungsunternehmen im Rahmen der Energiewende stehen. „Um den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen zu mindern, müssen unsere Betriebe in den kommenden Jahren viel Geld investieren. Da ist es mehr als ärgerlich, wenn den Unternehmen wertvolle Finanzmittel aus der Tasche gezogen werden, um Schulden zu begleichen, die sie nicht zu verantworten haben“, sagt Andreas Breitner.

Wirtschaftliche Situation ostdeutscher Wohnungsunternehmen schwierig

„Die wirtschaftliche Situation vieler ostdeutscher Wohnungsunternehmen bleibt gerade in Abwanderungsregionen angesichts allseits steigender Kosten und Anforderungen sehr schwierig und macht viel stärkere Unterstützung von Seiten des Bundes und der Länder unabdingbar“, so Axel Gedaschko. Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland hätten mit Leerständen bis zu 35 Prozent zu kämpfen statt der in der Handlungsstrategie erwähnten bis zu 20 Prozent.

„Gerade vor diesem Hintergrund ist die Empfehlung des Bundes an die ostdeutschen Länder, nach weiteren Möglichkeiten zur Entlastung besonders betroffener Wohnungsunternehmen zu suchen, viel zu schwach“, sagt Gedaschko. Eine direkte Aufforderung des Bundes an die Länder, mit seiner Hilfe dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen, wäre denkbar.

Zudem reicht die Absicht des Bundes angesichts der riesigen Herausforderungen gerade in den Städten strukturschwacher Regionen nicht aus, die Städtebauförderung lediglich „auf hohem Niveau fortzuführen“, wie in der Handlungsstrategie vermerkt. „Die ostdeutschen Städte und ihre Bewohner dürfen nicht im Stich gelassen werden. Die Städtebauförderung muss, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, ansteigen“, sagt der GdW-Präsident.

Abriss bzw. Teilabriss bleibt zentrale Herausforderung im Osten

Das Thema des notwendigen Abrisses von Wohnungsbeständen, die aufgrund von jahrelangem, abwanderungsbedingten Leerstand nicht mehr zukunftsfähig sind, wird in der Handlungsstrategie des Bauministeriums nur am Rande erwähnt. Anders als vielfach angenommen, ist Abriss oder Teilabriss für die Wohnungsunternehmen und Länder in Ostdeutschland weiterhin eine zentrale Herausforderung.

Für die Unternehmen ist er mit hohen finanziellen Belastungen bei gleichzeitig geringen Mieteinnahmen verbunden, so dass die nicht auskömmliche Abrissförderung zwingend verbessert werden muss. Statt der aktuell hälftig von Bund und Ländern gewährleisteten Förderung von 110 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche muss dieser Betrag auf mindestens 140 Euro erhöht werden.

21-01-2025

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 445 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de